Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Flora Gartenbau Ettingen GmbH, insbesondere Gartenplanung, -gestaltung, -pflege sowie Lieferung und Einbau von Pflanzen, Materialien und baulichen Elementen.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung einer Offerte oder durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte. Änderungen oder Zusatzleistungen werden separat offeriert und berechnet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben.
- Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.
5. Ausführung und Termine
- Die Ausführung erfolgt nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung von Wetterbedingungen.
- Verzögerungen durch höhere Gewalt, schlechte Witterung oder Lieferengpässe berechtigen nicht zu Schadenersatz.
6. Gewährleistung und Haftung
- Für Pflanzen übernehmen wir keine Anwuchs Garantie, sofern keine Pflegevereinbarung besteht.
- Für bauliche Leistungen gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren ab Abnahme.
- Flora Gartenbau Ettingen GmbH haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Flora Gartenbau Ettingen GmbH.
8. Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist Ettingen, BL. Es gilt ausschliesslich schweizerischen Rechts.
Offert Bedingungen
- Offerten sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
- Preisänderungen aufgrund von Materialkosten oder Lieferantenanpassungen bleiben vorbehalten.
- Die Offerte basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Gegebenheiten. Änderungen am Gelände oder Zusatzwünsche können zu Preisänderungen führen.
- Entsorgungskosten sind nur enthalten, wenn sie explizit aufgeführt sind.
- Mit der Annahme der Offerte gelten unsere AGB als akzeptiert.
Zusatzbedingungen – Winterdienst
1. Leistungsumfang
Der Winterdienst umfasst je nach Vereinbarung:
- Schneeräumung von Zufahrten, Gehwegen, Parkplätzen
- Streudienst zur Glättebekämpfung (z. B. mit Salz oder Splitt)
- Kontrollfahrten bei kritischer Wetterlage
2. Einsatzzeiten
- Einsätze erfolgen bei Schneefall oder Glätte ab einer vereinbarten Uhrzeit (z. B. ab 05:00 Uhr).
- Bei Dauer- oder starkem Schneefall kann es zu wiederholten Einsätzen kommen.
- Die Flora Gartenbau Ettingen GmbH garantiert keine permanente Schneefreiheit, sondern eine angemessene Gefahrenminimierung.
3. Haftung
- Die Haftung für Unfälle oder Schäden durch Schnee oder Glätte ist ausgeschlossen, sofern die vereinbarten Leistungen erbracht wurden.
- Bei extremen Wetterlagen oder behördlichen Einschränkungen kann keine Haftung übernommen werden.
4. Bereitschaft und Pauschalen
- Die Winterdienstpauschale deckt die Einsatzbereitschaft während der Saison (z. B. 1. November bis 31. März).
- Einsätze werden je nach Vertrag pauschal oder nach Aufwand verrechnet.
Zusatzbedingungen – Pflegeabonnements
1. Leistungsumfang
Pflege Abos beinhalten regelmässige Gartenpflege wie:
- Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkrautentfernung
- Pflanzenschutz und Düngung
- Saisonale Arbeiten (z. B. Rückschnitt, Laubentfernung, Frühjahrs-/Herbstpflege)
2. Turnus und Dauer
- Der Turnus (z. B. wöchentlich, monatlich) wird individuell vereinbart.
- Pflege Abos gelten jeweils für eine Saison oder ein Kalenderjahr und verlängern sich automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt.
3. Zahlungsmodalitäten
- Abonnements werden pauschal oder in monatlichen Raten verrechnet.
- Zusatzarbeiten ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden separat offeriert und berechnet.
4. Kündigung
Daueraufträge sind 3 Monate vor Vertragsende zu kündigen. Bei verspäteter Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Periode. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden kann eine anteilige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen erfolgen.